Panoptikum Home-Office – mitbestimmungs-pflichtig, gerichtlich verwertbar, erstattungsfähig?

​Die Diskussionen um eine Überwachung von Beschäftigten im Home-Office reißen nicht ab. Doch sind es nicht nur die datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die Anlass für eine kritische Begleitungvon präventiven sowie repressiven Kontrollmaßnahmen geben. Das distanzierte „über die Schulter und auf die Finger schauen“ hat auch den Beteiligungsrechten des Betriebsrats Rechnung zu tragen. Die Gewinnung der Erkenntnisse durch den Arbeitgeber oder einen Beauftragten geht überdies oftmals einher mit den Fragen nach ihrer Verwertbarkeit in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie nach einem Anspruch auf Erstattung der Ermittlungskosten. Der Beitrag schließt an die Ausführungen der Autoren in BB 2021, 248 an und verknüpft die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben mit praktisch bedeutsamen Folgefragen.

Den gesamten Beitrag lesen Sie hier: Panoptikum Home-Office – mitbestimmungspflichtig, gerichtlich verwertbar, erstattungsfähig

 

Geschrieben von Dr. Justus Frank und Maurice Heine.

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