Revision des Verbraucherpreisindexes (VPI) – Umstellung auf das Basisjahr 2020

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird am 22. Februar 2023 von dem bisherigen Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020 umgestellt.

Der VPI wird turnusmäßig (in der Regel in fünfjährigem Abstand) überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Die Umstellung von der bisherigen Basis-2015 auf das Basisjahr 2020 erfolgt am 22. Februar 2023 – mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023.

Es folgt eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Januar 2020. Zeiträume vor Januar 2020 werden nicht neu berechnet, sondern nur auf das neue Basisjahr 2020 umgerechnet.

Was bedeutet das für die Vertragsparteien einer Wertsicherungsklausel und/oder einer Indexmietvereinbarung?

  • Die Veröffentlichung von Verbraucherpreisindizes auf der neuen Basis 2020 hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte (Miet-)Anpassungen.
  • Verträge, deren Wertsicherungsklauseln und/oder Indexmietvereinbarungen eine Änderung des Indexes berücksichtigen (z.B. durch die Umstellung auf ein neues Basisjahr), haben ab sofort das neue Basisjahr 2020 zu berücksichtigen.

 

Verfasst von Dr. Laura Iva Savić.

 

 

 

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