Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung angekündigt

Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt noch bis zum 7. April 2023. Nun hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dass sie bereits zum 2. Februar 2023 wegfallen soll.

Die letzte Ausbaustufe der Corona-Arbeitsschutzverordnung sollte für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Für die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung sieht sie einen 7-Punkte-Prüfkatalog vor. Daneben gilt eine verpflichtende Maskenpflicht, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Nun hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung schon früher entfallen soll. Im Gespräch ist ihr Wegfall zusammen mit der Maskenpflicht zum 2. Februar 2023. Begründet wird dieser Schritt mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem Coronavirus und den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens.

Es sind bereits die meisten Beschränkungen gefallen. Im öffentlichen Leben sind Abstandsgebote und Maskenpflicht längst nur noch freiwillig. Viele Bundesländer haben die Isolationspflicht für Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, aufgehoben. Teilweise ist die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln entfallen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht (insbesondere für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Betreuungseinrichtungen für ältere, behinderte und pflegedürftige Menschen) wurde nicht über den 31. Dezember 2022 hinaus verlängert und ist ausgelaufen.

Nun auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufzuheben, ist daher ein konsequenter Schritt, der zu begrüßen ist.

 

Verfasst von Dr. Lars Mohnke.

 

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