Autonomes Fahren: Höchste Zeit für einen Rechtsrahmen

Der deutsche Gesetzgeber wollte sich eine Vorreiterrolle in der Regulierung des autonomen Fahrens sichern, könnte aber nun von der EU überholt werden. Obwohl von der alten Regierung geplant war, dass Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen schon 2022 auf deutschen Straßen unterwegs sein sollen, sind aktuell noch keine neuen Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zu verzeichnen.

Die Autonomisierung der Verkehrswelt schreitet voran und immer mehr autonome Systeme finden sich in Fahrzeugen und somit den Weg auf deutsche Straßen. Weltweit, und schwerpunktmäßig in Europa, arbeiten Gesetzgeber gerade an der Schaffung eines Rechtsrahmens, um die Technologie im Regelbetrieb in den öffentlichen Straßenverkehr einzuführen. Allen voran der deutsche Gesetzgeber schien sich eine Vorreiterrolle sichern zu wollen und schuf einen Rechtsrahmen für den Regelbetrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen in festgelegten Betriebsbereichen, entsprechend der ISO/SAE Stufe 4. Der bislang bestehende deutsche Rechtsrahmen ist aber noch nicht vollständig.

In ihrem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung erläutern Hogan Lovells Partner und Global Lead unserer Sector Group Mobility and Transportation Dr. Patrick Ayad und Senior Associate Susanne Schuster die Gründe sowie anstehende notwendige Entwicklungen und Prozesse. Um seine angestrebte Vorreiterrolle im Bereich des autonomen Fahrens nicht zu verschlafen, müsste der deutsche Gesetzgeber nun schnell wieder Fahrt aufnehmen. Gerade auf Seiten der EU sind derzeit einige positive gesetzgeberische Entwicklungen zu verzeichnen, die die deutschen Pläne überholen (oder gar überflüssig machen) könnten.

 

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Verfasst von: Dr. Patrick Ayad und Susanne Schuster

 

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