Öffentliche Übernahmen in Deutschland Newsletter 2024

Die siebte Ausgabe unseres Newsletters “Öffentliche Übernahmen in Deutschland” gibt einen Marktüberblick über die im zurückliegenden Jahr 2023 in Deutschland nach dem Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG) durchgeführten öffentlichen Übernahmen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mandanten,

auch dieses Jahr veröffentlichen wir wieder eine Ausgabe unseres Newsletters "Öffentliche Übernahmen in Deutschland".

Hierin stellen wir vorab eine statistische Auswertung der im vergangenen Kalenderjahr 2023 in Deutschland erfolgten öffentlichen Übernahmen vor.

Ferner erläutern wir die nach unserer Einschätzung für den deutschen Übernahmemarkt wichtigsten Übernahmeangebote des vergangenen Kalenderjahres. Im Jahr 2023 waren dies (i) das Übernahmeangebot und das Delisting-Erwerbsangebot bezüglich der va-Q-tec AG durch die Fahrenheit AcquiCo GmbH sowie (ii) die vom Angebotsvolumen her größte Übernahme in 2023, nämlich die Übernahme der Vitesco Technologies Group AG durch die Schaeffler AG.

Abschließend greift dieser Newsletter aktuelle, rechtliche Entwicklungen des deutschen Übernahmerechts heraus. Hierzu besprechen wir die Entscheidungen des BGH vom 13. Dezember 2022 (Az. II ZR 9/21; II ZR 14/21 – "Postbank II") zur Stimmrechtrechtszurechnung bei Interessenschutzklauseln im Rahmen der Übernahme der Deutschen Postbank AG durch die Deutsche Bank AG. Ferner wird das Urteil des BGH vom 23. Mai 2023 (Az. II ZR 219/21) beleuchtet, in welchem der BGH eine im Zusammenhang mit der Übernahme der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft abgeschlossene Abfindungsvereinbarung des Bieters mit einem Aktionär der STADA als preisrelevanten Nacherwerb eingestuft hat. Zudem gehen wir auf die geänderte Verwaltungspraxis der BaFin zu Nichtberücksichtigungsentscheidungen nach § 36 WpÜG ein. Schließlich fassen wir die wichtigsten übernahmerechtlichen Implikationen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (seit dem 11. Dezember 2023 in Kraft, BGBl. 2023 I Nr. 354) zusammen.

 

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Verfasst von: Dr. Tim Oliver Brandi, LL.M. (Columbia), Dr. Mike Karl Schmidt, Simon Kiefer, LL.M. (Edinburgh), Julia Dingeldey und Irina Matevosyan

 

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