Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1.1.2023. Während die einen aber einen „Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte“ preisen, warnen Wirtschaftsverbände vor der bürokratischen Mehrbelastung und verweisen auf ein ausuferndes Haftungsrisiko. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll daher genauer unter die Lupe genommen werden. Hierfür werden in diesem Beitrag die gesetzlichen Regelungen beleuchtet und sodann in einem weiteren Beitrag die praxisbezogenen Folgefragen für das Handels- und Arbeitsrecht untersucht.
Den ganzen Beitrag lesen Sie hier: "Pionierarbeiten in der Lieferkette".
Geschrieben von Justus Frank, Golo Edel, Maurice Heine und Nils Heine.
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